
Von einem Vorhalt spricht man, wenn einem Angeklagten oder Zeugen zur Auffrischung seines Gedächtnisses Teile aus einem früheren Geständnis vorgelesen werden. Dabei ist zwischen dem einfachen Vorhalt und dem Vorhalt des § 253 StPO zu unterscheiden. Bei dem einfachen Vorhalt, wird der Inhalt des Vorhalts nicht Gegenstand der Hauptverhandlung, so...
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