[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. vor jemanden führen. Einen Verbrecher vorführen lassen, vor Gericht, vor sich. Sich ein Pferd vorführen lassen, es zu besichtigen. In einem andern Verstande läßt man ein Reitpferd vorführen, wenn man es vor die Thür führen lässet, um sich darauf zu setzen. So auch die...
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