[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. einem vorbehalten, eigentlich ein Gebeth in dessen Gegenwart hersagen, damit er es nachspreche, im Gegensatze des nachbethen. Einem Kinde das Vater Unser vorbethen. Ingleichen in jemandes Gegenwart bethen, um ihm dadurch ein Muster zu ähnlichen Gebethen zu geben. Figürlich, ...
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