Vorbeschied Bedeutung

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Vorbeschied

Vorbeschied Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] des -es, plur. die -e, ein besonders in den Gerichten übliches Wort, der Bescheid, d. i. Befehl eines Gerichtes oder Richters, sich vor denselben zu stellen; wo es besonders in manchen Fällen und von manchen Arten von Gerichten oder obrigkeitlichen Ämtern gebraucht wird. Einen Vorbescheid ...
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