Die Pläne des Bauherrn können vor dem eigentlichen Baugenehmigungsverfahren mit Hilfe einer Bauvoranfrage beim örtlichen Bauamt eingereicht werden. Damit kann er klären, ob sein gesamtes Bauvorhaben auch genehmigt wird. Das Ergebnis der Bauvoranfrage wird in einem Vorbescheid dem Bauherrn mitgeteilt. Stellt die Baugenehmigungsbe... Gefunden auf https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/v/vorbescheid.php