
(lat. clausula ] executorialis) ist der seit der frühen Neuzeit aus der Klausel, dass der Schuldner das Urteil binnen einer Frist vollziehen soll, entwickelte Vermerk des Urkundsbeamten auf der vollstreckbaren Ausfertigung eines Vollstreckungstitels, der die Vollstreckbarkeit bescheinigt.Wetzell, G., System des ordentlichen Zivilprozesses, 3. A. 1...
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Mit Vollstreckungsklausel wird eine Erklärung auf einem Vollstreckungstitel bezeichnet, dergemäß die Vollstreckung aus diesem Titel zulässig ist (§ 725 ZPO). Eine Vollstreckungsklausel wird immer nur auf Antrag und nur für eine der Ausfertigungen eines Titels erteilt. So wird verhindert, dass ein Gläubiger mehrfach aus verschiedenen Ausferti...
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amtliche Beurkundung der Vollstreckbarkeit eines Vollstreckungstitels, die im Regelfall vom Urkundsbeamten des Prozessgerichts auf eine Ausfertigung des Vollstreckungstitels gesetzt wird (§ 725 ZPO). Sie ist Voraussetzung für die Zulässigkeit einer privatrechtlichen Zwangsvollstreckung.
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