
Die Vollmacht ist zunächst an das Grundgeschäft gebunden: erlischt das Grundgeschäft endet damit auch die Vollmacht (§ 168 BGB). Sie kann aber auch aus anderen Gründen erlöschen. Ist sie z.B. nur für einen bestimmten Zweck erteilt worden, erlischt sie mit Erreichung dieses Zwecks. Daneben ist auch der Widerruf möglich. Dieser hat grundsätz...
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