
Die Volljährigkeit, selten auch als Großjährigkeit oder Majorennität bezeichnet, ist das Lebensalter, ab dem eine Person juristisch als erwachsen gilt. Mitunter wird auch der allgemeinere Begriff Mündigkeit gleichgesetzt. == Deutschland == In Deutschland wird die Volljährigkeit mit der Vollendung des 18. Lebensjahres erlangt, {§|2|bgb|juris...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Volljährigkeit

ist dasjenige Lebensalter, mit welchem die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit erreicht wird. Die V. verdrängt in der frühen Neuzeit die ältere Mündigkeit. Sie tritt nach römischem Recht meist mit 25 Jahren ein. Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (1900) lässt sie mit 21 beginnen. Das 20. Jh. setzt die V. weiter herab (Deutschland 18, Öster...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

V. bezeichnet den Erwerb der vollen Geschäftsfähigkeit, die in A, CH und D mit der Vollendung des 18. Lebensjahres erreicht wird. In D wird mit der V. auch das aktive und passive Wahlrecht (letzteres in Hessen erst ab dem 21. Lebensjahr) erworben, darüber hinaus beginnt die Wehrpflicht (nur für Männer).
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https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/

Mit Volljährigkeit wird das Alter bezeichnet, ab dem ein Mensch nach deutschem Recht die unbeschränkte Geschäfts- und Ehefähigkeit erlangt. Die Volljährigkeit tritt gemäß § 2 BGB mit Vollendung des 18. Lebensjahres ein. Für weiteres siehe unter Altersgrenzen im Recht. Gegenbegriff: Minderjährigkeit.
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https://www.lexexakt.de/glossar/volljaehrigkeit.php

das Alter, mit dem die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit beginnt, in Deutschland, Schweiz und Österreich die Vollendung des 18. Lebensjahrs. Alter (Altersstufen im Recht).
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https://www.wissen.de//lexikon/volljaehrigkeit
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