
Als Volksrichter und -staatsanwälte wurden nach 1945 Juristen in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands (SBZ) bezeichnet, deren fachliche Ausbildung nicht an den Universitäten, sondern in mehrmonatigen Lehrgängen der ostdeutschen Landesjustizverwaltungen erfolgte. Formal stellte die Volksrichterausbildung ein Instrument dar, um der 1945 d...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Volksrichter

ist der nicht durch eine rechtswissenschaftliche Ausbildung ausgewiesene, durch Volksvertretung oder Bürger gewählte Richter der Deutschen Demokratischen Republik.Köbler, DRG 262; Pfannkuch, J., Volksrichterausbildung in Sachsen, 1993; Hattenhauer, H., Über Volksrichterkarrieren, 1995; Volksrichter in der SBZ- DDR, hg. v. Wentker, H., 1997; Bac...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Mit Volksrichter wurden in der DDR Richter bezeichnet, die ohne rechtswissenschaftliches Studium in Kurzlehrgängen zu Richtern ausgebildet wurden.
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https://www.lexexakt.de/glossar/volksrichter.php

allgemein Laienrichter. In der DDR hießen Volksrichter die nach ihrer politischen Zuverlässigkeit ausgewählten und eingesetzten Richter ohne juristische Vorbildung, die bis 1954 auf sog. Volksrichter-Lehrgängen geschult wurden. Die Volksrichter mussten bis 1960 das Staatsexamen nachholen.
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https://www.wissen.de//lexikon/volksrichter
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