
Die Volksgesetzgebung ist in Bayern eine Ergänzung der grundsätzlichen repräsentativen Demokratie um Elemente direkter Demokratie zur Gesetzgebung auf Landesebene. Sie wird durch die Instrumente Volksbegehren und Volksentscheid ausgeübt. Mithilfe eines Volksbegehrens kann vom Volk eine Gesetzesvorlage in den Bayerischen Landtag eingebracht wer...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Volksgesetzgebung_in_Bayern
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