
ist ein Wörterbuch, das es seit dem 12. Jh. auch für den Bereich des Rechts gibt (Ulrich von Albeck, Promptuarium iuris, um 1420, Jodocus Verbarius, Vocabularius utriusque iuris, um 1452). Bei alphabetischer Anlage kann es auch Abecedarium heißen. Zum Sachsenspiegel sind zwei nichtalphabetische lateinisch-deutsche Vokabulare bekannt, die in eine...
Gefunden auf
https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Verzeichnis einzelner Wörter; Wortschatz (besonders eines Menschen oder einer Menschengruppe).
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/vokabular
Keine exakte Übereinkunft gefunden.