(von lat. vicedominus): Ursprünglich in geistlichen, später auch in weltlichen Fürstentümern der Vertreter des Landesherrn. Das Amt wandelte sich in das eines landesfürstlichen Beamten mit den Hauptaufgaben der Leitung des landesfürstlichen Finanzwesens und der Ausübung richterlicher Funktionen um. In den süd- und mitteldeutschen Territorie... Gefunden auf https://www.adelsrecht.de/Lexikon/V/Viztum/viztum.html
Vịztum der, Vitztum, seit dem Mittelalter Verwalter von fürstlichem Besitz, Statthalter, Regierungsbeamter. Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134