
(N.) ist das auf unmittelbaren Rechtserwerb (und deshalb mögliche Vindikation) des Vermächtnisnehmers gerichtete Vermächtnis im Gegensatz zum schuldrechtlich wirkenden Damnationslegat.Köbler, DRG 23
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Mit Vindikationslegat wird eine Art des Vermächtnis bezeichnet, bei der der Bedachte durch das Vermächtnis Eigentümer an der vermachten Sache wird und daher einen Herausgabeanspruch (= Vindikation) gegen den Erben hat. Dem deutschen Erbrecht ist das Vindikationslegat fremd, es kennt nur das Damnationslegat. Ein Vindikationslegat nach ausländisc...
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Vermächtnisform, bei der der Bedachte im Todesfall des Vermachenden Inhaber des vermachten Gegenstandes wird. Bei der Vindikationszession handelt es sich um die Abtretung des Herausgabeanspruchs (bei Übereignung beweglicher Sachen).
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