[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Viergraf, des -en, plur. die -en, einer von vier mit vorzüglichen Vorrechten versehenen Grafen. In dem Deutschen Staatsrechte glaubte man ehedem, daß die Grafen von Schwarzburg, Cleve, Zilly und Savoyen, besonderer Vorzüge wegen, nur vorzugsweise Grafen genannt worden; daher man sie zu...
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Ein Titel, der im Spätmittelalter den Grafen v. Schwarzburg, von Kleve, v. Cilli und v. Savoyen vom Kaiser verliehen worden ist. Der Titel der Grafen, später Fürsten v. Schwarzburg lautete: †œFürst zu Schwarzburg, der Viergrafen des Reiches, Graf zu Hornstein etc.†`. Der Ursprung des Titel Viergraf liegt im Dunkeln; Ketelhodt vermutet ihn ...
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