[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. sich weigern etwas zu bewilligen, oder einem andern zum Besten zu thun, mit der vierten Endung dieses Etwas und der dritten der Person; in der edlern Schreibart versagen, sonst auch abschlagen. Ich verweigere dir ja nichts. Es ward mir verweigert, meine Meinung zu sagen. Jeman...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_5_1_1055

(Text von 1910) Ablehnen
1). Abweisen
2). Abschlagen
3). Ausschlagen
4). Verweigern
5). (Sich) Der diesen Zeitwörtern gemeinsame Begriff ist der des Zurück-weisens einer Bitte, einer Forderung, eines Anerbietens usw.
Ablehnen (eig. von sich wegwenden) ist der umfassendste, zugl...
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