
Der Verwaltungssitz beschreibt im Verwaltungsrecht den Ort, von dem aus das zu verwaltende Gebiet (der sog. Verwaltungsbezirk) verwaltet wird. Der Verwaltungssitz besitzt regelmäßig eine besondere Infrastruktur. Damit ist anders als in anderen Staaten im deutschen Organisationssystem keine Bindung an eine besondere Verwaltungsform wie Landkreis ...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungssitz
Keine exakte Übereinkunft gefunden.