
Von einem Missbrauch der Vertretungsmacht spricht man, wenn der Vertreter sich im Rahmen der Befugnis seiner Vollmacht hält, damit aber im Innenverhältnis auferlegte Beschränkungen verletzt. Die Wirksamkeit der so geschlossenen Verträge bleibt davon aber unberührt. Der Vertretene hat nur Ansprüche gegen den Vertreter wegen Verletzung seiner P...
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