Vertrauenszahnarzt Bedeutung

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Vertrauenszahnarzt

Vertrauenszahnarzt Logo #40111engl.: dental consultant, insurance company dentist; ab 1930 bestehende historische Berufsbezeichnung für von den Gesetzlichen Krankenkassen haupt- o. nebenamtlich angestellten Zahnärzten mit überwiegend überwachender Funktion. Mit in Kraft treten des SGB V durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) abgelöst.
Gefunden auf https://www.zahnwissen.de/lexikon_V.htm
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