
Vertrauensarzt, Arzt, der im Auftrag der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung gutachterliche Funktionen ausübt, z. B. als Rentengutachter; inzwischen werden diese Aufgaben vom medizinischen Dienst der Krankenversicherung wahrgenommen.
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Vertrauens/arzt Arzt mit gutachterlicher u. beratender Tätigkeit für die gesetzliche Renten- u. Krankenversicherung; beurteilt Arbeitsunfähigkeit, Heilverfahren, Berufs- u. Erwerbsunfähigkeit.
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Als Vertrauensarzt wird derjenige Arzt bezeichnet, der nach den Bestimmungen von Art. 57 KVG tätig ist (Art. 2 Vertrauensarztvertrag zwischen santésuisse und FMH vom 14.12.2001). Vertrauensärzte und Vertrauensärztinnen beraten die Krankenversicherer (KVG) in medizinischen Fachfragen sowie in Fragen der Vergütung und der Tarifanwendung. Sie üb...
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ein von bestimmter Stelle (z. B. Krankenkasse, Versicherungsanstalt) ins Vertrauen gezogener Arzt, zu dessen Aufgaben die Beurteilung von Gesundheitszustand, Unfallfolgen, Arbeitsfähigkeit u. Ä. gehört.
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