
Dem Vertraginhaber eines Bausparvertrages obliegen sämtliche Rechte und Pflichten, die aus dem Vertragsverhältnis erwachsen. Gleichzeitig ist der Vertragsinhaber eines Bausparvertrages der Antragsteller der Abgabenerklärung. D.h. er unterschreibt die Abgabenerklärung, gibt seine Sozialversicherungsnummer bekannt und bekommt dami...
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https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/v/vertragsinhaber-eines-bausparvertr
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