
Die Vertragsübernahme ist ein nicht im BGB bzw ABGB geregeltes Rechtsinstitut, welches auf den Eintritt einer neuen Person unter gleichzeitigem Ausscheiden einer anderen Person eines bestehenden Vertrags gerichtet ist. Mit dieser Auswechslung einer Vertragspartei folgt die eintretende Person in die Vertragsparteistellung (Käufer, Mieter, Darlehe...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Vertragsübernahme

Im Einverständnis aller Beteiligten kann durch Rechtsgeschäft die gesamte Rechtsstellung des Gläubigers oder des Schuldners aus einem Schuldverhältnis auf einen Dritten übertragen werden. Der Erwerber tritt hier in vollem Umfang in das bisherige Rechtsverhältnis ein, während bei der Abtretung der Fo...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/V/Vertragsuebernahme.htm
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