[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1. Man versöhnet zwey Personen mit einander, wenn man Ursache wird, daß sie alle bisherige Feindschaft gegen einander ablegen, wenn man Freundschaft unter ihnen wieder herstellet; wofür auch aussöhnen, und vertragen üblich ist. So auch in Gestalt eines Reciproci, sich mit...
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