
In der schweizerischen Lehre und Praxis wird die Grenze zwischen Versorgungs- und Versicherungsprinzip nicht bewusst und eindeutig gezogen. Die für die soziale Sicherheit bedeutsamen Ergänzungsleistungen zur AHV/IV - als klassisches Beispiel eines nach dem Versorgungsprinzip konzipierten sozialen Entschädigungssystems - werden oft al...
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