
Die Versicherungszeiten werden in Versicherungsmonate zusammengefasst. In der Pensionsversicherung nach dem ASVG gilt als Versicherungsmonat jeder Kalendermonat, in dem Versicherungszeiten im Mindestausmaß von 15 Tagen vorhanden sind. Liegen weniger als 15 Versicherungstage vor (so genannte Resttage), so werden diese den allenfalls vorhandenen wei...
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