
Ausschlaggebend für die anrechnungsfähigen Versicherungsjahre sind die rentenrechtlichen Zeiten, die sowohl die Beitragszeiten als auch die beitragsfreien Zeiten umfassen.
Gefunden auf
https://www.financescout24.de/wissen

Der Versicherungsnehmer schließt mit der Versicherung den Versicherungsvertrag ab und muss dafür Prämien zahlen sowie seine Obliegenheitspflicht erfüllen. Der Versicherungsnehmer muss i.d.R. nicht mit dem Versicherten identisch sein.
Gefunden auf
https://www.financescout24.de/wissen
Keine exakte Übereinkunft gefunden.