
Die Versichertenzuständigkeitserklärung (VZE) entspricht dem Begriff Kostenübernahme. Beide Begriffe bedeuten eine Übernahme der Kosten für alle gesetzlich geregelten Leistungen durch die jeweilige Versicherung. Die Versichertenzuständigkeitserklärung wird von den Sozialversicherungen abgegeben, während von Privat- und Zusatzversicherungen ...
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