[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. welches im Ganzen sicher, d. i. gewiß machen, bedeutet, doch nur in verschiedenen Rücksichten. 1. Von der Gewißheit der Meinung. (1) Eine Sache mit Worten sicher oder gewiß machen, d. i. die Gewißheit derselben mit Worten behaupten, wo es weniger sagt, als betheuern, und ...
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(Text von 1910) Bejahen
1). Versichern
2). Bestätigen
3). Bekräftigen
4). Beteuern
5). Bejahen heißt, auf eine Frage mit
Ja antworten, und ist dem Verneinen entgegengesetzt; die übrigen Wörter beziehen sich auch auf verneinende Sätze. Außerdem unterscheidet sich
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