
Scheck , der an einem anderen Ort als dem, an dem die Bank, bei der er zur Gutschrift eingereicht wurde, zahlbar ist. Er muss daher zum Inkasso ( Scheckinkasso ) versandt werden bzw. über das vereinfachte Scheck - und Lastschrifteinzugsverfahren der Bundesbank oder über die betr. Gironetze eingezogen werden. Bei Direktversand - etwa wegen Eilb......
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/versandscheck/versandscheck.htm
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