
english: chairmanship of a meeting Den Vorsitz in der Wohnungseigentümerversammlung führt im Regelfall der Verwalter (§ 24 Abs. 5 WEG). Handelt es sich beim Verwalter um eine juristische Personen, können auch Angestellte des Verwaltungsunternehmens den Vorsitz in der Versammlung führen. Andererseits bleibt es den Wohnungseigentümern unbenomme...
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