[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. durch Pfuscherey, d. i. Unwissenheit und Ungeschicklichkeit, verderben. Eine Arbeit verpfuschen. Die Sache ist schon verpfuscht. In einigen Mundarten auch verpfuschern. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_5_0_669