[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. von ordnen. 1 Als Herr oder Vorgesetzter die Handlungen anderer feyerlich ordnen, oder mit einem Befehle bestimmen. Wir verordnen und befehlen u.s.f. eine gewöhnliche Formel in den Mandaten, Edicten u.s.f. Die Obrigkeit hat es so verordnet. Der Erblasser verordnet in einem Te...
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(Text von 1910) Befehlen
1). Verordnen
2). Gebieten
3). Heißen
4). Vorschreiben
5). In
Befehlen (eig. übergeben, anvertrauen; mhd.
bevëlhen, ahd.
bifëlhan) und
Gebieten (von
bieten = eig. darreichen, ankündigen, anempfehlen; mhd.
bieten, ahd.
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