
. Steuern auf das bewegliche Vermögen sind in den deutschen Kolonien weder für Eingeborene noch für die weiße Bevölkerung eingeführt. Die einzige Ausnahme bildet die Erbschaftssteuer auf die Nachlässe Farbiger in Deutsch-Ostafrika (s. Eingeborenensteuern 2). Über die Besteuerung des unbeweglichen Ve...
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https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard
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