[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. irreg. act. (S. Leihen, welches im Oberdeutschen und der edlern Schreibart der Hochdeutschen für das niedrigere verlehnen üblich ist.) 1. An einen andern leihen, lehnen oder borgen. Ein Buch verleihen. Ich habe es verliehen. Auch wenn solches für Bezahlung geschiehet. Geld auf Intere...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_5_0_538

(Text von 1910) Erteilen
1). Geben
2). Verleihen
3). Geben (Gegens.
nehmen) ist der allgemeinste Ausdruck und heißt überhaupt, jemand in den Besitz von etwas setzen; erteilen wird zunächst von dem gesagt, der über etwas größeres, das sich teilen läßt, zu verfügen hat, dann überhaupt von dem,...
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