[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. welches nur in den niedrigen Sprecharten üblich ist. 1. Etwas verklatschen, eine Sache durch Ausklatschen, d. i. unzeitige Bekanntmachung, voreilige Schwatzhaftigkeit verderben. Die Sache ist schon verklatscht. Auch nur überhaupt so viel, wie ausklatschen. 2. Jemanden verkla... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_5_0_469