[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. für einen Ketzer erklären, besonders in engerm Verstande, auf unbefugte, unnöthige, ungegründete Art für einen Ketzer erklären. Jemanden verketzern. Daher die Verketzerung. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_5_0_461