[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. welches in doppelten Verstande üblich ist. 1. Von hüthen, das Vieh auf der Weide beobachten, ist verhüthen, es falsch, nachlässig hüthen, so daß dadurch ein Schade entsteht. Man verhüthet die Schafe, so wohl, wenn man sie auf verbothene, ingleichen auch auf unreine und ...
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