[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. welches auch nur in den niedrigen Sprecharten gebraucht wird. 1. Mit Huren durchbringen Sein Vermögen verhuren. 2. Sich verhuren, sich durch Hurerey, und figürlich durch Abgötterey, versündigen, Richt. 8, 27, ist im Hochdeutschen ungewöhnlich Schon Ottfried gebraucht sirh...
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