[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. ein nur in einigen gemeinen, besonders Niederdeutschen Sprecharten übliches Wort, so wohl für vermiethen, als auch für verpachten S. Heuer und Heuern. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_5_0_417