[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1. Zusammen heften, wo ver eine Verbindung bezeichnet, in verschiedenen einzelnen Fällen Eine Wunde verheften, bey den Wundärzten. Bey der Stickarbeit wird der Grund verheftet, wenn man zu den Figuren erst einen Grund von Zwirn legt. Der Bortenwirker verheftet den langen Ein...
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