[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1. Das Frachtgeld von etwas geben, im gemeinen Leben einiger Gegenden. 2. In die Ferne frachten, d. i. als Fracht in die Ferne schicken oder befördern. Waaren verfrachten. So auch die Verfrachtung.
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Verfrachten , das Vermieten eines Teils oder des ganzen Laderaums eines Schiffs an den sogen. Befrachter (Charterer); letzterer wird Ablader genannt, wenn die Ladung nicht ihm, sondern dritten Personen gehört. Der Vermieter ist der Reeder oder Verfrachter; vgl. Fracht.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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