
Die Verfolgungsverjährung verhindert die weitere (Straf)Verfolgung einer bestimmten Tat. Die Verfolgungsverjährung ist von „Amts wegen“ zu beachten. Von besonderer Bedeutung ist die Verfolgungsverjährung in Straf- und Bußgeldsachen, lässt sie doch den Betroffenen straf- bzw. bußgeldfrei ausgehen. Zu beachten ist jedoch immer, dass in den...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Verfolgungsverjährung
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