[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. aus einem Fehler, Versehen, das nicht treffen, was man treffen, berühren oder erreichen wollte, am häufigsten mit der vierten Endung der Sache. Den rechten Weg verfehlen. Das Ziel verfehlen, es nicht treffen. Eine Gelegenheit verfehlen. Im Oberdeutschen und der höhern Schre...
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