
Das Verfahrensverzeichnis ist ein Element des deutschen Datenschutzes. Nach {§|4e|bdsg_1990|juris} des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) muss jede staatliche oder private Stelle, die personenbezogene Daten speichert, den Umgang mit diesen Daten dokumentieren. Für diese Dokumentation hat sich die Bezeichnung "Verfahrensverzeichnis" oder "Verfah......
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https://de.wikipedia.org/wiki/Verfahrensverzeichnis
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