
Liegt ein strafrechtliches Verfahrenshindernis vor, darf eine Verurteilung nicht erfolgen. Wesentliche Verfahrenshindernisse sind: Strafunmündigkeit des Angeklagten, Fehlen eines Strafantrags bei den Antragsdelikten, Eintritt der Verjährung und Verstoß gegen den Anklagegrundsa...
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