Vereinsregister, Einsicht Bedeutung

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Vereinsregister, Einsicht

Vereinsregister, Einsicht Logo #42202Das Vereinsregister ist öffentlich. Beschreibung Das Vereinsregister und die von den Vereinen eingereichten Schriftstücke kann jedermann einsehen. Ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme muss nicht dargelegt werden. Die Führung des Vereinsregisters ist in Bayern bei denjenigen Amtsgerichten konzentriert, die auch für die Führung des H....
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