[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. ehelich machen, d. i. verheirathen, ein in dem feyerlichen Kanzel-Style noch am meisten gangbares Wort. Seine Tochter an jemanden verehelichen. Sich mit einer Person verehelichen, sie heirathen. Johanna Maria Schnips, verehelichte Poch. Daher die Verehelichung. Von ehelich und...
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