
Der Strommarkt in Deutschland war bislang gekennzeichnet durch geschlossene Versorgungsgebiete der Energieversorgungsunternehmen entsprechend § 103 bzw. 103a GWB. Aus diesen geschlossenen Versorgungsgebieten resultierte die Monopolstellung der Energieversorgungsunternehmen. Durch die Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes vom 29.04.1998 werden ...
Gefunden auf
https://www.gbt.ch/Lexikon/V/Verbundnetze.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.