
==Verbrauchervertrag== Das Bürgerliche Gesetzbuch erwähnt den `Verbrauchervertrag` unter anderem in {§|355|bgb|juris}, dem sog. Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen. Die Legaldefinition steht in {§|310|bgb|juris} Abs. III BGB, demnach handelt es sich also um Verträge "zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher (Verbraucherverträ......
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Verbrauchervertrag

Verbrauchervertrag, bürgerliches Recht: Vertrag zwischen Verbraucher und Unternehmer, für den das bürgerliche Recht Bestimmungen zum Schutz des Verbrauchers vorsieht (§§ 355 ff. BGB, z. B. Fernabsatzvertrag, Verbraucherkredit, Haustürgeschäft, Teilzeitwohnrecht ).
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Mit einem Verbrauchervertrag bezeichnet das BGB gemäß der Legaldefinition in § 310 Abs. 3 BGB, einen Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher.
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/verbrauchervertrag.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.