[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1. Als Materialien zu einer Arbeit gebrauchen und verwenden. Der Zimmermann verbraucht Holz, der Schuster Leder; wofür doch verarbeiten u.s.f. üblicher sind. Daher der Verbrauch. 2. In engerer Bedeutung, durch den Gebrauch alle machen, der Menge, dem Vorrathe nach erschöpfe...
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_5_0_133

(Text von 1910) Verbrauchen 1). Abnutzen 2). Verbrauchen geht auf solche Dinge, die durch den Gebrauch verschwinden, abnutzen auf solche, die durch den Gebrauch an Wert und Aussehen verlieren, z. B. Nahrungsmittel, Geld, Arznei usw. verbrauchen, aber: ein Kleid, Werkzeug, Gerät usw.
Gefunden auf
https://www.textlog.de/38338.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.