[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1. Durch einen Bau, durch Bauen verschließen und versperren. Den Eingang in den Hof verbauen Jemanden das Licht verbauen, ihm durch einen aufgeführten Bau das Licht benehmen. Gott hat mich verbauet, Klagel. 3, 5. sehr uneigentlich, für Gott hat mich mir Widerwärtigkeiten u...
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